Einvernehmliche Scheidung
Wenn der Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmen wird und die Scheidungsfolgen geklärt sind, lässt sich das Scheidungsverfahren auch ohne Beratungsgespräch in Gang setzen. Drucken Sie dazu bitte Vollmacht und Checkliste zur Vorbereitung der Scheidung aus und senden mir diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Unterlagen in die Kanzlei. Dann werde ich direkt für Sie tätig.