Die Kosten der Anwaltstätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Wenn Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können, haben Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Unter gesonderten Vereinbarungen kann auch eine Rechtsschutzversicherung oder ein Prozessfinanzierer für die Kosten eintreten.
Gern stehe ich Ihnen persönlich in der Kanzlei zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.