Die Höhe der Gebühren richtet sich gemäß Gerichtskostengesetz und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert errechnet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute.
Grundsätzlich ist auch eine Abrechnung nach Stundensatz möglich. In der Beratung kläre ich Sie gern über die zu erwartenden Kosten auf.