Ist eine räumliche Trennung durch Auszug des anderen notwendig und eine Einigung nicht möglich, kann notfalls durch eine einstweilige Anordnung und Zuweisung der Ehewohnung durch das Gericht die Nutzung geregelt werden. Hiervon unberührt bleibt eine Regelung der Eigentumsverhältnisse.
Bei Mietverhältnissen sollte nicht voreilig ein neuer Vertrag abschlossen werden, auch wenn der Vermieter dies freundlich anbietet. Immer erst den Vertrag prüfen oder prüfen lassen. Oftmals versuchen Vermieter, die Notsituation der Betroffenen auszunutzen und verpacken in einen neuen Vertrag ungünstigere Konditionen, wie z.B. eine Mieterhöhung oder Staffelmiete oder sie ändern zum Nachteil des Mieters einzelne Klauseln, wie etwa unwirksam gewordene Klauseln zu Schönheitsreparaturen.