Was ist zu tun?

Bevor Sie sich scheiden lassen können, muss grundsätzlich ein Trennungsjahr vergangen sein. Das Trennungsjahr soll die Eheleute vor einer voreiligen Scheidung bewahren.

Nur in Ausnahmefällen kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden. Für einen so genannten Härtefall muss der Grund so erheblich sein, dass es einem der Eheleute oder beiden nicht zuzumuten ist, die Ehe für die Dauer des Trennungsjahres aufrecht zu erhalten.

Der Antrag auf Ehescheidung kann schon vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, da das Scheidungsverfahren bis zum Gerichtstermin nicht selten mehrere Monate dauert.

Den Scheidungsantrag darf nur ein Rechtsanwalt stellen.

Freundschaftliche Unterstützung ist wichtig aber überstrapazieren Sie Ihre freundschaftlichen Beziehungen nicht mit Ihrer Scheidungsangelegenheit. Versuchen Sie Übersprungshandlungen zu vermeiden und lassen Sie sich frühzeitig professionell beraten, welche Maßnahmen in Ihrem Fall in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Suchen Sie dann die erforderlichen Unterlagen zusammen.